Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStDV

§ 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund8 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStDV%201980/62#abs-1 (1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 59 vergütet worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStDV%201980/62#abs-2 (2) Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Absatzes 1 durch Vorlage der Rechnungen und Einfuhrbelege im Original nachzuweisen.

§ 61a § 63